Kircheneintritt

Liebe Leserin, lieber Leser,

wir freuen uns, dass Sie sich für die Aufnahme bzw. für den Wiedereintritt in die evangelische Kirche interessieren. Im Folgenden geben wir Ihnen erste Informationen.

Wenn Sie nicht getauft sind, dann geschieht Ihr Eintritt durch die Taufe.

Sind Sie früher bereits Mitglied unserer Kirche gewesen und dann ausgetreten - oder haben Sie bislang einer anderen christlichen Kirche angehört und möchten jetzt in die evangelische Kirche übertreten -, dann geschieht Ihr Eintritt durch ein persönliches Gespräch mit Ihrem Pfarrer und der Teilnahme an einem Abendmahlgottesdienst.

Es passiert immer wieder, dass Eintrittswillige "anonym" bleiben möchten. Auch wenn unsere Gemeinde sich mitfreut über jedes neue Mitglied, so respektieren wir Wünsche auf Anonymität und heißen Sie in diesem Fall nicht öffentlich im Gottesdienst willkommen.

Der Eintritt bzw. die Aufnahme in unsere Kirche kostet Sie nichts. Als zukünftiges Kirchenmitglied sind Sie - sofern Sie ein Einkommen haben - jedoch kirchensteuerpflichtig. Die Kirchensteuer beträgt 8 % Ihrer Lohn- bzw. Einkommensteuer.

Was bedeutet eine Migliedschaft in der evangelischen Kirche für mich?

Sie werden Mitglied unserer Kirchengemeinde,
bekommen eine "geistliche Heimat", gehören dazu.
Sie können sich kirchlich trauen lassen.
Sie können Taufpatin oder Taufpate werden.
Sie werden am Ende Ihres Lebens kirchlich bestattet.
Mit Ihrerm Kirchensteuerbeitrag fördern Sie alle Aufgaben der Kirche:
Glaube weitergeben, soziale Arbeit leisten, Kultur gestalten, Seelsorge leisten.
Sie können das Leben in Ihrer Kirchengemeinde mitgestalten
sowie bei Kirchenwahlen wählen und gewählt werden.
Sie sind Mitglied der Evangelisch Lutherischen Kirche in Bayern
und damit auch der Evangelischen Kirche in Deutschland.

Noch Fragen?
Kommen Sie unverbindlich auf uns zu!
Wir freuen uns auf Sie!